Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Software "FinanzmanagerV8 Online"

  • 1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
    • 1.1
      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Einzelunternehmers Christian Ackermann, Vorrastraße 43, 90482 Nürnberg, (nachfolgend „Lizenzgeber“), gelten für die Nutzung der vom Lizenzgeber unter www.mobile.ackisoft.de bereitgestellten Software „FinanzmanagerV8 Online“ (nachfolgend „Software“) durch einen Verbraucher (nachfolgend „Lizenznehmer“). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Lizenznehmers widersprochen, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.
    • 1.2
      Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  • 2. Vertragsgegenstand
    • 2.1
      Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die Software über das Internet unter der vorgenannten Internetadresse zur Verfügung und räumt ihm die in diesen AGB geregelten Rechte zur Nutzung der Software ein. Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der Software werden in der Funktionsbeschreibung auf der Website des Lizenzgebers näher beschrieben. Vom Lizenzgeber nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Lizenznehmers und dem Server des Lizenzgebers.
    • 2.2
      Die Nutzung der Software setzt den vorherigen Erwerb einer Lizenz für die Software “FinanzmanagerV8″ über den Online-Shop des Lizenzgebers unter www.ackisoft.de voraus. Insoweit gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers unter www.ackisoft.de/agb/.
    • 2.3
      Der Dienst des Lizenzgebers wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber nicht gewährleistet werden. Der Lizenzgeber bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Lizenzgebers stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen. Der Lizenzgeber wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.
    • 2.4
      Die Software wird in unregelmäßigen Abständen vom Lizenzgeber aktualisiert. Der Lizenznehmer erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Fassung. Der Lizenznehmer hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.
    • 2.5
      Der Lizenznehmer erwirbt kein geistiges Eigentum an der Software. Der Lizenzgeber schuldet nicht die Herausgabe des Quellcodes (Source Codes) der Software.
    • 2.6
      Für die Beschaffenheit der Software ist die jeweilige Funktionsbeschreibung auf der Website des Lizenzgebers maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet der Lizenzgeber nicht.
  • 3. Vertragsschluss

    Nach dem Erwerb einer Lizenz für die Software “FinanzmanagerV8″ über den Online-Shop des Lizenzgebers unter www.ackisoft.de erhält der Lizenznehmer vom Lizenzgeber zusätzlich eine Einladung zur Registrierung für die Software „FinanzmanagerV8 Online“ auf der Website des Lizenzgebers unter www.mobile.ackisoft.de. Dort kann sich der Lizenznehmer über das dafür vorgesehene Online-Formular durch Eingabe seiner Daten für die Nutzung der Software „FinanzmanagerV8 Online“ registrieren. Hierin liegt das Angebot des Lizenznehmers auf Abschluss eines Nutzungsvertrages, welches der Lizenzgeber annehmen kann aber nicht annehmen muss. Der Lizenzgeber kann das Angebot des Lizenznehmers innerhalb von zwei Tagen annehmen, indem er dem Lizenznehmer eine Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) zuschickt oder indem er die Software zur Nutzung freischaltet.

  • 4. Bereitstellung der Software

    Die Software ist ausschließlich online unter www.mobile.ackisoft.de nutzbar und verbleibt auf dem Server des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer erhält also keine digitale Kopie der Software.

  • 5. Vergütung

    Für die Nutzung der Software wird dem Lizenznehmer keine zusätzliche Vergütung berechnet.

  • 6. Nutzungsrechtseinräumung
    • 6.1
      Nach erfolgreicher Registrierung ist der Lizenznehmer zur dauerhaften Nutzung der Software des Lizenzgebers in dem auf der Website des Lizenzgebers beschriebenen Umfang berechtigt. Sofern sich aus der Funktionsbeschreibung auf der Website des Lizenzgebers nichts anderes ergibt, räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, übertragbares Recht ein, die betreffende Software über das Internet ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen.
    • 6.2
      Ein Bearbeitungsrecht an der Software wird dem Lizenznehmer nicht eingeräumt.
    • 6.3
      Der Lizenznehmer verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.
    • 6.4
      Macht der Lizenznehmer von seinem Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten Gebrauch, hat er seine vertraglichen Verpflichtungen dem Dritten aufzuerlegen. Mit der Übertragung erlöschen die Nutzungsrechte des Lizenznehmers.
    • 6.5
      Bei Mehrnutzung von Software über die vereinbarten eingeräumten Nutzungsrechte hinaus ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers, ist der Lizenzgeber berechtigt nach seiner Wahl, entweder die Nutzungsrechte gemäß Ziffer 7.1 zu kündigen oder den für die weiter gehende Nutzung anfallenden Betrag gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste des Lizenzgebers in Rechnung zu stellen, soweit der Lizenznehmer nicht einen niedrigeren Schaden des Lizenzgebers nachweist. Weitergehende außervertragliche Schadensersatzansprüche des Lizenzgebers bleiben unberührt.
  • 7. Außerordentliche Kündigung der Nutzungsrechtseinräumung
    • 7.1
      Verletzt der Lizenznehmer schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte des Rechtsinhabers, kann der Lizenzgeber die Einräumung der Nutzungsrechte an der betroffenen Software außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Lizenzgeber voraus.
    • 7.2
      Im Falle der Kündigung darf der Lizenznehmer die Software nicht mehr nutzen.
    • 7.3
      Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.
  • 8. Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers
    • 8.1
      Der Lizenznehmer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software zu informieren und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
    • 8.2
      Der Lizenznehmer hat die vom Lizenzgeber für die Freischaltung und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise zu beachten.
    • 8.3
      Der Lizenznehmer hat angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Sicherung der Datenverarbeitungsergebnisse, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).
  • 9. Mängelhaftung

    Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.

  • 10. Haftung

    Der Lizenzgeber haftet dem Lizenznehmer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

    • 10.1
      Der Lizenzgeber haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
      • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
      • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
      • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
      • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • 10.2
      Verletzt der Lizenzgeber fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Lizenzgeber nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf.
    • 10.3
      Im Übrigen ist eine Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen.
    • 10.4
      Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Lizenzgebers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  • 11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    • 11.1
      Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
    • 11.2
      Handelt der Lizenznehmer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Lizenzgebers. Hat der Lizenznehmer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Lizenzgebers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Lizenzgeber ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Lizenznehmers anzurufen.